Die Entsorgung von Spraydosen stellt hohe Anforderungen. Denn als Treibmittel enthalten die Dosen überwiegend Propan, Butan oder Dimethylether. Diese Stoffe sind hochentzündlich und können mit Luftsauerstoff explosive Gemische bilden. Der Gesetzgeber fordert daher, dass Unternehmen, die mit Spraydosen umgehen, bei der Entsorgung von Spraydosen eine sichere Beförderung gewährleisten. Insbesondere müssen zulässige Behälter genutzt werden, die Tropfmengen binden und eventuell frei gewordene Treibmittel kontrolliert abführen.
Am 23.12.2011 ist die neue Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) in Kraft getreten, in der dortigen Ausnahme 20 ist die Beförderung von Spraydosen nicht mehr vorgesehen. Durch Inkrafttreten dieser Vorschrift ist die Beförderung in geschlossenen Spannringdeckelfässern nicht mehr möglich. Von nun an können Abfall-Spraydosen nur noch nach der Sondervorschrift 327 des ADR befördert werden. Diese sieht vor, dass Spraydosen in Behältern verpackt werden, die ausreichend belüftet sind. Da die betroffenen Treibmittel schwerer als Luft sind, muss die Belüftung im unteren Bereich der Verpackung erfolgen. Mit den Neuregelungen soll insbesondere verhindert werden, dass sich eine gefährliche Atmosphäre bildet. RESPRAY arbeitet bereits nach den neuen Vorgaben in der Entsorgung von Spraydosen und bietet Ihnen ein Behältersystem, das in jeder Hinsicht ADR-konform ist. Aufgrund von Explosionsgefahren mit Abfall-Spraydosen, die auf elektrostatische Aufladung zurückzuführen sind, verwenden wir darüber hinaus keine nicht leitfähigen Kunststoffe.
Hinweis zu strafrechtlichen Konsequenzen laut BGH-Urteil Az. 4 StR 610/08 vom 25.06.2009:
Gefahrlos ans Ziel
Beim Transport können sich die Ventile der Spraydosen öffnen, so dass noch vorhandenes Gas ausströmt. Mit RESPRAY-Behältern lässt sich die Bildung einer gefährlichen Atmosphäre verhindern
Für den erforderlichen Schutz und zuverlässige Rechtssicherheit verwenden Sie bei der Entsorgung von Spraydosen einfach das professionelle Sammelsystem von RESPRAY